Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Bericht des Kassenführers
4. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
5. Wahl eines Kassenprüfers
6. Verwendung der Jagdpacht gem. § 10 (2) der Satzung
7. Anfragen und Anregungen
8.1 Bericht der Pächter über das vergangene Jagdjahr
8.2 Sonstige Anregungen
Jeder Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und ist nur gültig, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers durch die Gemeinde oder
einem Notar beglaubigt ist.
Vorstand der Jagdgenossenschaft Neerstedt