Gleichstellung in der eigenen Gemeinde ist eine Aufgabe mit Verfassungscharakter. Sowohl im Grundgesetz als auch in der Niedersächsischen Verfassung wird unter Art. 3 Abs. 2 das verfassungsmäßige Recht auf Gleichstellung zwischen Männern und Frauen festgelegt.
Durch die Einbindung in die politischen Abläufe, die Ausstattung der Funktion mit Rechten, Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten gem. § 9 NKomVG bringen sich die Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben sowie in die Gleichberechtigung innerhalb der Gemeinden ein.
Die Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten sind hierbei u. a.:
- Mitwirkung in sozialen und personellen Angelegenheiten
- allgemeine vertrauliche Beratung in schwierigen Lebenssituationen
- Frauenspezifische Angelegenheiten organisieren (in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen)
- Projekte mit und für Frauen und Mädchen
Hier finden Sie die neue Multimedia-Reportage der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Oldenburg:
Fotoausstellung im Rathaus Neerstedt zum Thema „Wo steht Gleichberechtigung heute?“
Anlässlich des internationalen Frauentags und des Equal Pay Days haben die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Oldenburg bereits im letzten Jahr mit einem Fotowettbewerb auf das Thema aufmerksam gemacht. Sehr beeindruckend war es, dass so viele verschiedene Lebensbereiche bei der Motivwahl eine Rolle gespielt haben.
Gerade die Corona-Zeit spiegelt den Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung wieder.
Aber auch Bilder zu „Kirche gleichberechtigt gestalten“, Rollenklischees, typischen Frauen- und Männerberufen, ungleicher Bezahlung und Selbstbestimmtheit machen die Vielschichtigkeit dieser Thematik deutlich.
Alle Besucher*innen und Interessierte sind herzlich zu einem kleinen Rundgang durch die Fotoausstellung eingeladen.
Die 16 Einsendungen sind noch bis einschließlich zum 14. April 2022 im Erdgeschoss des Rathauses in Neerstedt während der Öffnungszeiten zu sehen. Hier gelangen Sie zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Dötlingen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die aktuell geltenden Corona-Regeln sind zu beachten. Hier gelangen Sie zu den aktuell geltenden Corona-Regeln.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Dötlingen Ute Vogt.
Gleichstellungsbeauftragte fordern: Faire Bezahlung für alle! Equal Pay Day am 07. März 2022
18% beträgt der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland (Stand 09. März 2021). Umgerechnet ergeben sich daraus 66 Tage, also in diesem Jahr bis zum 07. März, an denen Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
Anlässlich des Equal Pay Days am 07. März 2022 machen die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Oldenburg auf die statistische und geschlechtsspezifische Lohnlücke (Gender Pay Gap) in Höhe von 18 Prozent zwischen den Geschlechtern aufmerksam und rufen alle Befürworter*innen von fairer Bezahlung zur Unterzeichnung der Stader Erklärung auf.
Die gesamte Pressemitteilung ist hier einzusehen: Pressemitteilung Equal Pay Day
Der Flyer zur Stader Erklärung ist hier einzusehen: Flyer Stader Erklärung
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Flyer Stader Erklärung (706 kB) |
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Pressemitteilung zum Equal Pay Day (195 kB) |