Gleichstellung in der eigenen Gemeinde ist eine Aufgabe mit Verfassungscharakter. Sowohl im Grundgesetz als auch in der Niedersächsischen Verfassung wird unter Art. 3 Abs. 2 das verfassungsmäßige Recht auf Gleichstellung zwischen Männern und Frauen festgelegt.
Durch die Einbindung in die politischen Abläufe, die Ausstattung der Funktion mit Rechten, Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten gem. § 9 NKomVG bringen sich die Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben sowie in die Gleichberechtigung innerhalb der Gemeinden ein.
Die Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten sind hierbei u. a.:
- Mitwirkung in sozialen und personellen Angelegenheiten
- allgemeine vertrauliche Beratung in schwierigen Lebenssituationen
- Frauenspezifische Angelegenheiten organisieren (in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen)
- Projekte mit und für Frauen und Mädchen
Hier finden Sie die neue Multimedia-Reportage der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Oldenburg: