Kommunalwahlen am 12. September 2021
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2021
Am 12. September 2021 sind in Niedersachsen von 8 bis 18 Uhr die Wahlräume geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens wählen ihre Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen der Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften. Im Landkreis Oldenburg wird auch die Landrätin/der Landrat sowie in der Gemeinde Dötlingen die Bürgermeisterin/der Bürgermeister (Hauptverwaltungsbeamte/-beamtin) direkt von den Wahlberechtigten ins Amt gewählt.
Wer für mehrere Wahlen wahlberechtigt ist, zum Beispiel für den Kreistag, den Rat der Gemeinde, die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten, erhält auch mehrere Stimmzettel. Die Namen der sich bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten stehen auf den Stimmzetteln und werden auch ca. vier Wochen vor dem Wahltag durch die Bekanntmachungen der Wahlleitungen über die zugelassenen Wahlvorschläge veröffentlicht. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Wer darf wählen?
Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) besitzen,
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In dieses Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in Ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
Wo wird gewählt?
Wenn Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Dötlingen eingetragen sind, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum Sie wählen können.
Sie dürfen auch durch Briefwahl wählen, wenn Sie einen Wahlschein beantragt und erhalten haben.
Wie wird gewählt?
Sie erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der Sie teilnehmen, z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rates Ihrer Gemeinde, gegebenenfalls auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten.
Wahl der Vertretungen
Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Rat der Gemeinde) können Sie, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen! Sie haben für beide Stimmzettel drei Stimmen!
Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen.
Wahl des/der Hauptverwaltungsbeamten/-beamtin
Für die Wahl des/der Hauptverwaltungsbeamten/-beamtin haben Sie jeweils eine Stimme.
Informationen
Auf der Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleitung sind weitere allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2021 sowie die "Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems" zu finden. Insbesondere für Erstwählerinnen und Erstwähler bietet die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung ein übersichtliches Webangebot mit fundierten und verständlichen Informationen zur Kommunalwahl.
Sie gelangen über die unten abrufbaren Links auf die jeweiligen Webseiten.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl müssen beim Wahlamt Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Der ausgefüllte Antrag auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens muss hierfür in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde geschickt werden. Der Antrag kann auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder per E-Mail gestellt werden. Ebenfalls ist die Beantragung des Wahlscheines elektronisch über das Verfahren OLIWA (Online-Wahlverfahren) über diesen Link https://auskunft.kdo.de/IWS/startini.do?mb=35 möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ihr Antrag muss im Regelfall spätestens am 10. September 2021 um 13:00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.
Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter darf die Unterlagen - gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht - für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen abholen.
Eine Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab etwa Mitte August 2021. In der Gemeinde Dötlingen haben Sie ebenfalls ab etwa Mitte August die Möglichkeit, im Rahmen der Briefwahl direkt vor Ort zu wählen. Dies sollte allerdings auf Grund der Corona-Pandemie nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Der Wahlbrief muss spätestens am 12. September 2021 um 18:00 Uhr bei Ihrer Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler selber Sorge zu tragen.
Was sollten Sie beachten?
Wenn Sie bis zum 22. August 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie wahrscheinlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können das nachprüfen: die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 23. bis 27. August 2021 bei Ihrer Gemeinde zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wenn Sie nicht eingetragen sind, können Sie bis zum 27. August 2021 eine Berichtigung beantragen. Beachten Sie bitte: wenn Sie in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung haben, werden Sie nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen!
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Ansprechpersonen:
Herr Bernd Brandes Rathaus, Zimmer EG 04 |
Herr Simon Logemann Rathaus, Zimmer EG 05
Rathaus, Zimmer OG 104 Haupstraße 26 27801 Dötlingen Telefon: 04432 950-135 Telefax: 04432 950-100 E-Mail: wahlen@doetlingen.de |