Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.