Notbetreuung in Kindertagesstätten
Hier finden Sie die für die Beantragung der Notbetreuung relevanten Dokumente.
Arbeitgeberbescheinigung
Checkliste
Information Erziehungsberechtigte
Anschreiben von Bürgermeister Spille zur Notbetreuung
Schaubild zur Terminvereinbarung für Impfungen
Bitte klicken Sie hier, um das Schaubild zu öffnen.
15.01.2021
Information für impfberechtigte Personen
„Das beigefügte Schreiben (klicke hier), in dem das Sozialministerium die impfberechtigten Personen, die 80 Jahre und älter sind, über den Start und den Ablauf der Terminvergabe informiert, wird ab Anfang der kommenden Woche postalisch versandt.
Das Schreiben enthält im Wesentlichen die Information, dass die ersten Termine in den 50 Impfzentren im Land ab dem 28. Januar 2021 unter der Telefonnummer 0800 99 88 665 oder über das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de vergeben werden.
Diese Webseite wird am kommenden Montag, den 18. Januar, zunächst mit allgemeinen Informationen zur Covid-Impfung online gehen, das Portal zur Terminvergabe öffnet dann am 28. Januar.
14.01.2021
1. Impfungen für Personen über 80 Jahren starten am 1. Februar
Sobald die allermeisten Alten- und Pflegeheime mit Impfstoff versorgt sind, werden alle anderen in der ersten Gruppe impfberechtigten Menschen informiert, dass auch sie in einem Impfzentrum einen Termin für die Impfung vereinbaren können. Das wird ab dem 28. Januar der Fall sein. Das Impfen der nicht in Heimen lebenden Über-80-Jährigen wird dann im Februar beginnen.
Die Terminvergabe unter der Hotline und über eine Internetplattform kann dann am 28. Januar 2021 beginnen. Alle Impfzentren sind vorbereitet für die Impfung der zuhause lebenden Impfberechtigten.
Alle weiteren Informationen zum Stand der Impfkampagne finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html
07.01.2021
Das Rathaus in Neerstedt bleibt weiterhin bis einschl. 31.01.2021 geschlossen. Sämtliche Sportanlagen in der Gemeinde Dötlingen bleiben ebenfalls geschlossen.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung findet statt. Entsprechende Informationen werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt, sobald diese endgültig vorliegen.
14.12.2020
Gemeinsame Elterninformation zur Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Elterninformation 14.12.2020
Elterninformation 02.11.2020
09.12.2020
Sportanlagen gesperrt
Die öffentlichen Sportanlagen der Gemeinde Dötlingen sind bis auf weiteres gesperrt. Hierzu gehören alle Sporthallen, Sportplätze sowie der Soccerplatz in Neerstedt und in Aschenstedt. Hiervon ausgenommen sind die Grundschulen und Kindergärten während der Betreuungszeiten sowie der offene Jugendtreff Neerstedt, sofern eine Aufsichtsperson dabei ist.
17.06.2020
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App kann ab sofort in den App-Stores heruntergeladen werden. Die App entspricht hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen. Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones merken sich Begegnungen und tauschen untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Corona-Virus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer der App informieren.
Mit der Nutzung der App tragen Nutzer aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei.
Auf seiner Homepage hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen kurzen Erklärtext und eine erste Zusammenstellung hilfreicher Materialien zusammengestellt:
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2020/Corona%20WarnApp/
13.05.2020
Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Niedersachsen
Kurzfilm gibt Sportlerinnen und Sportlern sowie Vereinen Hilfestellung
Hilfestellung zur Umsetzung des Trainingsbetriebs für Vereine und Verbände gibt folgender Kurzfilm des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport:
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wiederaufnahme-des-sportbetriebs-in-niedersachen-kurzfilm-gibt-sportlerinnen-und-sportler-sowie-vereinen-hilfestellung-188287.html
05.05.2020
Öffnung der Sportanlagen im Freien sowie Spielplätze
Mit der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen wird die Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien sowie Spielplätzen ab Mittwoch, 06.05.2020, wieder ermöglicht.
Bei der Aufnahme des Sportbetriebes sind die „zehn Leitgedanken“ des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie der Beschluss der Sportministerkonferenz vom 28.3.2020 zu beachten. Ferner wird auf die Regelungen der jeweiligen Sportfachverbände sowie auf die Internetseiten des Landessportbundes Niedersachsen hingewiesen.
https://www.lsb-niedersachsen.de/news/news-meldung/artikel/alltag-mit-corona/
Voraussetzung für einen Sportbetrieb im Freien ist, dass jede Person ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einhält. Geräteräume und anderer Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen ebenfalls nur unter Einhaltung des 2-Meter-Abstandes betreten werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. Die Nutzung von Vereinsheimen ist weiterhin untersagt.
Die Sporthallen bleiben weiterhin geschlossen.
Die selben Regelungen gelten für den Aufenthalt auf Spielplätzen.
Corona-Hilfsprojekt #MaskeFürDich
Informationen rund um das Thema Maskenpflicht Maskenpflicht erhalten Sie unter www.maskefuerdich.de. Diese Initiative vernetzt außerdem Menschen, die Masken nähen mit solchen, die dringend eine benötigen. Über eine interaktive Karte können sich NäherInnen eintragen.
20.04.2020
Bundeshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft
Anliegend finden Sie eine Übersicht der Bundeshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft vom Deutschen Städte- und Gemeindebund mit Stand vom 16. April 2020. Vorab wird eine Beratung durch die NBank empfohlen: www.nbank.de
17.04.2020
Verlängerung der Schließung des Rathauses
Das Rathaus bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass postalisch, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufgenommen werden kann, um persönliche Anliegen zu erörtern. Für dringende Angelegenheiten ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
17.04.2020
Verlängerung der Schließung/Untersagung von Sportstätten, Jugendhäusern und Vereinsaktivitäten
Die Sporthallen, Sportplätze, Jugendhäuser und Außenstellen der Gemeinde bleiben weiterhin bis mind. 03.05.2020 geschlossen. Ebenfalls sind alle Vereinsaktivitäten bis 03.05.2020 untersagt.
17.04.2020
Verlängerung der Schließung Schulen und Kitas
Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung sowie der Landesregierung vom 15.04.2020 bleiben die Schulen bis mindestens 03.05.2020 sowie die Kitas bis mind. zu den Sommerferien geschlossen. Eine Notbetreuung ist eingerichtet.
17.04.2020
Corona-Hotline für Landwirte, Verbraucher und die Ernährungswirtschaft
Für Fragen rund um Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eigene Hotlines geschaltet:
Hotline Landwirtschaft
16.04.2020
Beschluss zur Verlängerung des Kontaktvebots
Am 15.04.2020 wurde in einer Telefonkonferenz der Bundesregierung und der Landesregierungen der hier abrufbare Beschluss gefasst.
Auf Basis des Beschlusses vom 15.04.2020 wird die Niedersächsische Landesregierung die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie kurzfristig überarbeiten. Die Neufassung soll nach bisherigem Stand am Montag, 20. April 2020, in Kraft treten.
14.04.2020
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Zum Umgang mit der Gültigkeit von Personalausweisen und der Ausweispflicht hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die angefügte Pressemitteilung veröffentlicht. Die Mitteilung ist hier abrufbar.
09.04.2020
Umstellung von L-Gas auf H-Gas durch EWE
Die EWE teilt mit, dass trotz der Corona-Beschränkungen die begonnene Umstellung von L-Gas auf H-Gas zwingend in bereits angefangenen Bezirken beendet werden muss. Dies betrifft auch einige Haushalte in der Gemeinde Dötlingen. Diese Vorgehensweise ist mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt worden. Bei Fragen zur Umstellung steht allen EWE-Kunden die nachfolgende Telefonnummer zur Verfügung. 0800 – 67800
03.04.2020
Nds. Landesbibliotheken erleichtern Online-Zugang
Die niedersächsischen Landesbibliotheken haben den digitalen Zugang zu ihren Beständen vorübergehend erleichtert. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek (GWLB) Hannover, die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (HAB) und die Landesbibliothek Oldenburg (LBO) bieten Nutzerinnen und Nutzern ein vereinfachtes Verfahren für eine zeitlich befristete Online-Registrierung an und verzichten vorübergehend auf eine persönliche Anmeldung. Damit können Interessierte einen Großteil der Online-Angebote und E-Books von zuhause aus aufrufen. Für die Nutzung der elektronischen Angebote wird normalerweise ein Bibliotheksausweis benötigt, der nur nach Anmeldung vor Ort erhältlich ist.
Die niedersächsischen Landesbibliotheken in Hannover, Oldenburg und Wolfenbüttel verfügen über große Sammlungen an digitalisierter Sach- und Fachliteratur ‒ von öffentlich frei zugänglichen Texten zu unterschiedlichen Wissensgebieten (Open Access), über die Inhalte wissenschaftlicher Fachzeitschriften bis hin zu E-Books und Hörbüchern.
Weitere Informationen finden sich auf den Homepages der Landesbibliotheken:
30.03.2020
Pflegekammer richtet Meldestelle für Freiwillige ein
Ab sofort können sich Pflegefachpersonen als Freiwillige zur Bewältigung der Corona-Krise bei der Pflegekammer Niedersachsen melden. Zu diesem Zweck hat die Pflegekammer in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen eine zentrale Meldestelle für Pflegefachpersonen, die aus dem Pflegeberuf ausgeschieden sind, eingerichtet. Insbesondere Pflegefachpersonen sind aufgerufen, sich bevorzugt per E-Mail unter corona@pflegekammer-nds.de bei der Pflegekammer zu melden.
27.03.2020
Zentrale Hotline der Landesregierung für Fragen
Die nds. Landesregierung stellt ab sofort von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 - 22:00 Uhr für Fragen der Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Hotline zur Verfügung:
+49 (0) 511 120 6000
Die Hotline steht für allgemeine Fragen rund um das Coronavirus zur Verfügung und leitet ggf. an Ansprechpartner zu unterschiedlichen Themen weiter.
Darüber hinaus sind themenspezifische Hotlines geschaltet:
Gesundheit: 0511 4505 555
Land- und Ernährungswirtschaft: 0511 120 2000
Wirtschaft und Arbeit: 0511 120 5757
26.03.2020
Kurzarbeitergeld und finanzielle Hilfen auf einen Blick; Information der Bundesagentur für Arbeit
Der Bedarf an Informationen zur Kurzarbeit ist weiterhin enorm. Gerade für kleine Unternehmen, die zum ersten Mal mit dem Thema Kurzarbeit oder anderen finanziellen Hilfen in Berührung kommen, ist es schwierig sich einen Überblick zu verschaffen.
Hier finden Sie einen Onepager der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen - auf dem Links zu wichtigen Informationen für Unternehmen platziert wurden.
26.03.2020
Sammlung wichtiger Links
Astrid Grotelüschen, Mitglied des Deutschen Bundestages, hat ein Merkblatt mit Links zu Hilfen und Informationen für Unternehmer und Bürger in der Corona-Krise erstellt, dass wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen.
24.03.2020
Hinweise für Arbeitgeber/Unternehmen
Information NBank Hilfsprogramme und
Hinweis der Bundesanstalt für Arbeit: Kurzarbeit; Antragsformulare
Antragsformulare stehen hier zum Download bereit
WLO Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Die WLO Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Oldenburg mbH hält auf ihrer Internetseite www.wlo.de aktuelle Informationen für Unternehmen in Bezug auf die Corona-Krise bereit. Des Weiteren informiert die WLO über ihren Twitterkanal https://twitter.com/WLOdirekt über relevante Informationen für Unternehmen.
Für Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, plant die Landesregierung Hilfsprogramme. Diese Programme werden über die NBank abgewickelt. Es soll sich um Darlehen und Liquiditätszuschüsse handeln. Für beide Förderprogramm soll eine Antragstellung ab Mitte dieser Woche möglich sein. Weitere Informationen gibt die NBank auf ihrer Internetseite www.nbank.de.
Unternehmen können sich schon jetzt registrieren lassen, so dass diese, sobald eine Antragstellung möglich ist, direkt informiert werden.
Sollte die Internetseite der NBank überlastet sein, senden Sie schon jetzt zur Registrierung eine Mail an beratung@nbank.de mit folgenden Angaben:
> Name des Unternehmens
> Branche
> Adresse
> Ansprechpartner
> Telefon
> E-Mail
> Mitarbeiteranzahl
> Jahresumsatz
> Gründungsjahr
> Welchen Bedarf sehen Sie für Ihr Unternehmen?
> Wie hoch schätzen Sie den Kapitalbedarf für Ihr Unternehmen ein?
> Über welchen Zeitraum planen Sie die Rückzahlung?
> Haben Sie bereits Kontakt zu Ihrer Hausbank aufgenommen?
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann kann ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragt werden, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist. Eine Nacheinander-Inanspruchnahme der Zuschuss-Programme von Land und Bund ist also möglich.
Anprechpartner:
> Telefon: 04431 85-438
> Fax: 04431 85-373
> E-Mail: reineberg@wlo.de
> Homepage: www.wirtschaftsfoerderung.de
Hinweis der Bundesanstalt für Arbeit: Kurzarbeit; Antragsformulare
Die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind derzeit häufig überlastet, so dass die Anträge/Formulare aufgrund der hohen Zahl der Zugriffe oftmals nicht heruntergeladen werden können. Um den Betrieben ungeachtet dessen einen schnellstmöglichen und unbürokratischen Zugang zu den Anträgen/Formularen zu ermöglichen, stehen Anträge/Formulare zum Download bereit.
Ansprechpartner:
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
Röpkestr. 3
30173 Hannover
E-Mail: niedersachsen-bremen.kommunikation-und-netzwerke@arbeitsagentur.de
Formulare:
Kurzarbeitergeld - Abrechnungsliste
Antrag auf Kurzarbeitergeld
Anzeige über Arbeitsausfall
23.03.2020
Beschränkung sozialer Kontakte auf 2 Personen
Bund und Länder haben sich auf einheitliche Kontaktverbote geeinigt (Aufenthalt im öffentlichen Raum, Beschränkung sozialer Kontakte auf eine Höchstzahl von zwei Personen sowie Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen).
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dieser Verfügung gibt das Land Niedersachsen auf seiner Seite.
18.03.2020
Einschränkung der sozialen Kontakte, Schließung Schließung aller Freizeit- und Kultureinrichtungen und Teile des Einzelhandels
Die Landesregierung hat am Montag, 16. März 2020, weitere weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Aufgrund dessen wurde vom Landkreis Oldenburg eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der sozialen Kontakte erlassen, die über diesen Link abrufbar ist.
16.03.2020
Checkliste für Notbetreuung von Kindern
Mit der Schließung von Kindertagesstätten sollen die Infektionsketten des Corona-Virus unterbrochen werden. Eine Notbetreuung dient lediglich zur Sicherstellung grundlegender Aspekte der Daseinsvorsorge und kann daher nur im absoluten Ausnahmefall gewährt werden!
Bitte prüfen Sie daher sehr sorgfältig und kritisch, ob für Sie ein Ausnahmefall zutrifft. Der Aufenthalt zuhause und in kleinen Gruppen ist unbedingt der Betreuung in einer Einrichtung vorzuziehen.
Nur wenn für einen vorhandenen Sorgeberechtigten ein Ausnahmefall vorliegt, ist eine Notbetreuung möglich. Bitte nehmen Sie die folgenden Einschätzungen dennoch für jeden Sorgeberechtigten vor. Geben Sie in der folgenden Checkliste bitte auch an, wenn es lediglich eine sorgeberechtigte Person gibt.
Im oberen Bereich dieser Meldung finden Sie eine Checkliste. Es handelt sich nicht um die Anmeldung zur Notbetreuung!
16.03.2020
Nicht notwendige Behördengänge vermeiden
Die Gemeindeverwaltung in Neerstedt bittet eindringlich darum, nicht notwendige Behördengänge zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus für die Bevölkerung, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung so gering wie möglich zu halten.
Bereits vereinbarte Termine sind nur dann wahrzunehmen, wenn sich die Bürger gesund fühlen und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet gemäß dem Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben. Zudem sind bevorzugt die telefonischen Beratungsmöglichkeiten zu nutzen.
Zu den weiteren Hygienemaßnahmen im Rathaus zählt auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Händeschütteln verzichten und Vorkehrungen getroffen werden, um mehr Abstand zwischen Personen zu gewährleisten.
16.03.2020
Die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens dienen dazu, Infektionsketten zu unterbrechen. Zwar sind in der Mehrzahl der Fälle milde Verläufe zu verzeichnen. Wenn jedoch die Anzahl aller Infizierten sprunghaft steigt, steigt auch die Zahl der atypischen und schweren Verläufe (vornehmlich alte Menschen und solche mit Vorerkrankungen). Diese müssen ggf. intensiv in Krankenhäusern behandelt werden, wofür wiederum nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Bitte haben Sie daher Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und unterstützen Sie diese. Meiden Sie alle nicht erforderlichen Sozialkontakte. Zuhause bleiben heißt zuhause bleiben! Reduzieren Sie auch, soweit möglich und selbstverständlich in Absprache mit Ihren Arbeitgebern, die entsprechende Maßnahmen einleiten, alle beruflichen Kontakte auf das Notwendigste. Haben Sie Verständnis, dass auch eine Notbetreuung für Schul- und Kindergartenkinder nur für die Eltern gewährleistet werden wird, in denen beide in kritischen Infrastrukturen arbeiten.
13.03.2020
Schließung Schulen und Kindertagesstätten sowie Sporthallen und Jugendhäuser
Lt. einem Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales bleiben alle Schulen und Kindertagesstätten in Niedersachsen vom 16.03.2020 bis zunächst 18.04.2020 geschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Oldenburg sowie hier .
Die Gemeinde Dötlingen schließt in diesem Zeitraum ebenfalls alle Turn-, und Sporthallen sowie Jugendhäuser in der Gemeinde.
13.03.2020
Absage aller gemeindlichen Veranstaltungen
Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass alle gemeindlichen Veranstaltungen der Gemeinde Dötlingen bis zunächst Ende Mai 2020 abgesagt sind. Im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in unserer Region regt der Landrat des Landkreises Oldenburg – auch nach Absprache mit dem Gesundheitsamt - dringend an, kommunale und sonstige Veranstaltungen abzusagen. Jede Veranstaltung, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zwingend stattfinden muss, kann einen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus leisten. Die Gemeinde Dötlingen schließt sich diesen Empfehlungen an und sagt alle von ihr vorgesehenen gemeindlichen Veranstaltungen ab.
Die Verwaltung hofft, mit diesen Maßnahmen dazu beitragen zu können, die Verbreitung des Virus einzugrenzen und hofft auf das Verständnis der Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Ausgenommen ist die Sitzung des Gemeinderates am 26.03.2020. Für die weiteren Sitzungstermine des Gemeinderates und seiner Ausschüsse folgen entsprechende Informationen in den nächsten Tagen.
27.02.2020
Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus sind auch in Deutschland bestätigt worden.
Hinweise auf ein geschaltetes Bürgertelefon zum Coronavirus sowie zu Schutzmaßnahmen vor der Ansteckung können über die Homepage des Landkreises Oldenburg über diesen Link eingesehen werden.
Ein Merkblatt des Nds. Landesgesundheitsamtes zum Coronavirus kann im unteren Teil dieser Seite heruntergeladen werden.
Außerdem finden Sie weitere Informationen, auch zur Auswirkung auf den Schulbetrieb, auf der u. s. Homepage des Nds. Kultusministeriums.