- Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis
- Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden
- Zuständig: je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städt