Gemeinde Dötlingen

Kopfbereich - Suche, Navigation, Unterkünfte und Angebot

Navigation für mobile Endgeräte

Kartenanwendung

Inhaltsbereich der Seite

Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

Allgemeine Informationen

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 

zurück