Gemeinde Dötlingen

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Heirat anmelden

Allgemeine Informationen

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.


Was ist vor der Eheschließung zu tun?

Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, ist die Anmeldung zur Eheschließung (früher "Aufgebot") erforderlich. Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bereich einer der Eheschließenden den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Auch wenn Sie nicht in Dötlingen wohnen, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, hier zu heiraten. Sie melden Ihre Eheschließung dann bei dem für Sie zuständigen Standesamt an und teilen dort mit, dass Sie in Dötlingen heiraten möchten. Das Standesamt Ihres Wohnsitzes wird eine sogenannte "Ermächtigung" für das Standesamt Dötlingen ausstellen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, damit Ihnen Ihr Wunschtermin zugesagt werden kann. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Termin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig einen Termin.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?


1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Dötlingen ist, eine "Erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt" von der zuständigen Meldebehörde.

2. Wenn Sie nicht in Dötlingen geboren sind, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).

3. Verwitwete oder geschiedene Eheschließende müssen zusätzlich eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorlegen, wenn das Eheregister der Vorehe nicht beim Standesamt Dötlingen geführt wird.

4. Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wieder finden, reichen die genannten Unterlagen in der Regel aus. Allerdings können in Einzelfällen (ausländische Staatsangehörigkeit, Kinder, weitere Vorehen usw.) weitere Unterlagen notwendig werden. Um speziell auf die von Ihnen zu besorgenden Dokumente eingehen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?
  • Anmeldung zur Eheschließung nach deutschem Recht (beide Partner deutsche Staatsangehörige)

50,00 €

  • Anmeldung zur Eheschließung je ausländischem Recht (ein/beide Partner ausländische Staatsangehörige)

40,00 €

  • Eheurkunde

15,00 €

  • jede weitere gleichzeitig mit dem Erstexemplar ausgestellte Urkunde

  7,50 €

  • Stammbuch / Gebühr je nach Ausführung

  ab 20,00 €

  • Zusatzgebühren  für Eheschließungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes

100,00 €

  • Abnahme  einer Versicherung  an Eides statt

30,00 €

  • Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt

40,00 €

  • Zusatzgebühr für den Verwaltungsaufwand außerhalb der Diensträume/ externer Trauort

30,00 €


Für die Anmietung der Räumlichkeiten außerhalb des Rathauses (Püttenhus Dötlingen, Wassermühle Altona und Wassermühle Ostrittrum) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Vereine (Bürger- und Heimatverein Dötlingen und Möhlenvereen Ostrittrum) bzw. Eigentümer (Familie Ahrmann). Die entsprechenden Telefonnummern erhalten Sie beim Standesamt Dötlingen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich:

Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.


In den nachfolgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • Eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • Die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • Eine/r der Verlobten hatte mehrere Vor-Ehen
  • Eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden



Trautermine

Die Trauungen werden von Montag bis Mittwoch zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr und 15:30 Uhr, donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr und 18:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr durchgeführt.


Zusätzlich sind zu festen Terminen an Freitagnachmittagen und an Samstagen Eheschließungen möglich.

Trautermine bieten wir im Jahr 2024  an folgenden Freitagnachmittagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und an folgenden Samstagen in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr an:  

Januar 2024

Freitag, 19. Januar 2024

Samstag, 20. Januar 2024 

Februar 2024

Freitag, 16. Februar 2024

Samstag, 17. Februar  2024 

März 2024

Freitag, 15. März 2024

Samstag, 16. März 2024 

April 2024

Freitag, 19. April 2024

Samstag, 20. April 2024 

Mai 2024

Freitag, 17. Mai 2024

Samstag, 18. Mai 2024 

Juni 2024

Freitag, 14. Juni 2024

Samstag, 15. Juni 2024 

Juli 2024

Freitag, 19. Juli 2024

Samstag, 20. Juli 2024 

August 2024

Freitag, 16. August 2024

Samstag, 17. August 2024 

September 2024

Freitag, 20. September 2024

Samstag, 21. September 2024 

Oktober 2024

Freitag, 18. Oktober 2024

Samstag, 19. Oktober 2024 

November 2024

Freitag, 15. November 2024

Samstag, 16. November 2024 

Dezember 2024

Freitag, 20. Dezember 2024

Samstag, 21. Dezember 2024 

Die Trauzeiten sind nicht frei wählbar, sondern werden als Anschlusstermine zu bereits bestehenden Trauterminen vergeben. Für die Trauungen an Freitagnachmittagen und an Samstagen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.


Um mit Ihnen Ihren Wunschtermin und weitere Einzelheiten, wie z.B. den Trauort besprechen zu können, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung.

 

Trauzeugen

Trauzeugen sind keine Pflicht mehr. Sie können aber nach wie vor mit bis zu zwei Personen gerne dabei sein. Trauzeuge kann grundsätzlich jede volljährige Person sein.

Bei der Anmeldung der Eheschließung machen Sie bitte folgende Angaben:

- Vor- und Familienname, Geburtsdatum
- Wohnort, Straße, Hausnummer
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in Kopie

Wenn die Trauzeugen die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, ist bei der Eheschließung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich.

 

Allgemeine Informationen

  • Empfang
    Kommen Sie bitte 10 Minuten vor Beginn Ihrer Trauung zusammen mit Ihren Gästen ins Foyer des Rathauses in Neerstedt oder zu dem von Ihnen ausgewählten Trauort, dem Püttenhus in Dötlingen bzw. der Wassermühle in Ostrittrum.
  • Fotografieren
    Während der Eheschließung können im Trauzimmer ein oder auch mehrere Erinnerungsfotos gemacht werden. Das Filmen ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Reiswerfen
    Beim Verlassen des Standesamtes werfen die Gäste Reis über das Paar. Damit soll die Fruchtbarkeit symbolisiert werden. Es ist aber ratsam, sich vorher mit den Hausherren (Standesbeamte, Vereinsvertreter des Püttenhuses/der Wassermühle) abzusprechen, denn manchmal trifft dieser Brauch auch auf Unmut wegen der Verunreinigung. 
Bemerkungen

Sollte einer der Verlobten nicht persönlich die Anmeldung der Eheschließung vornehmen können, kann in diesem Fall durch Vollmacht von dem anderen Eheschließenden die Anmeldung allein vorgenommen werden. Diese Anmeldung muss jedoch dem anderen abwesenden Verlobten vor der Eheschließung nochmals vorgelesen werden.

Zudem sollten Sie sich bei der Anmeldung zur Eheschließung bereits bezüglich Ihrer Namensführung in der Ehe einig sein. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau sein. Auch der Name aus einer früheren Ehe kann zum Ehenamen bestimmt werden.

Jeder Ehepartner kann aber auch seinen derzeitigen Namen in der Ehe weiterführen. Bei getrennter Namensführung können Sie jedoch noch nach der Eheschließung unbefristet einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zudem kann der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht.

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