In den nachfolgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- Eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- Die Verlobten haben gemeinsame Kinder
- Eine/r der Verlobten hatte mehrere Vor-Ehen
- Eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Trautermine
Die Trauungen werden von Montag bis Mittwoch zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr und 15:30 Uhr, donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr und 18:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr durchgeführt.
Zusätzlich sind zu festen Terminen an Freitagnachmittagen und an Samstagen Eheschließungen möglich.
Trautermine bieten wir im Jahr 2024 an folgenden Freitagnachmittagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und an folgenden Samstagen in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr an:
Januar 2024
Freitag, 19. Januar 2024
Samstag, 20. Januar 2024
Februar 2024
Freitag, 16. Februar 2024
Samstag, 17. Februar 2024
März 2024
Freitag, 15. März 2024
Samstag, 16. März 2024
April 2024
Freitag, 19. April 2024
Samstag, 20. April 2024
Mai 2024
Freitag, 17. Mai 2024
Samstag, 18. Mai 2024
Juni 2024
Freitag, 14. Juni 2024
Samstag, 15. Juni 2024
Juli 2024
Freitag, 19. Juli 2024
Samstag, 20. Juli 2024
August 2024
Freitag, 16. August 2024
Samstag, 17. August 2024
September 2024
Freitag, 20. September 2024
Samstag, 21. September 2024
Oktober 2024
Freitag, 18. Oktober 2024
Samstag, 19. Oktober 2024
November 2024
Freitag, 15. November 2024
Samstag, 16. November 2024
Dezember 2024
Freitag, 20. Dezember 2024
Samstag, 21. Dezember 2024
Die Trauzeiten sind nicht frei wählbar, sondern werden als Anschlusstermine zu bereits bestehenden Trauterminen vergeben. Für die Trauungen an Freitagnachmittagen und an Samstagen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
Um mit Ihnen Ihren Wunschtermin und weitere Einzelheiten, wie z.B. den Trauort besprechen zu können, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung.
Trauzeugen
Trauzeugen sind keine Pflicht mehr. Sie können aber nach wie vor mit bis zu zwei Personen gerne dabei sein. Trauzeuge kann grundsätzlich jede volljährige Person sein.
Bei der Anmeldung der Eheschließung machen Sie bitte folgende Angaben:
- Vor- und Familienname, Geburtsdatum
- Wohnort, Straße, Hausnummer
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in Kopie
Wenn die Trauzeugen die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, ist bei der Eheschließung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich.
Allgemeine Informationen
- Empfang
Kommen Sie bitte 10 Minuten vor Beginn Ihrer Trauung zusammen mit Ihren Gästen ins Foyer des Rathauses in Neerstedt oder zu dem von Ihnen ausgewählten Trauort, dem Püttenhus in Dötlingen bzw. der Wassermühle in Ostrittrum.
- Fotografieren
Während der Eheschließung können im Trauzimmer ein oder auch mehrere Erinnerungsfotos gemacht werden. Das Filmen ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Reiswerfen
Beim Verlassen des Standesamtes werfen die Gäste Reis über das Paar. Damit soll die Fruchtbarkeit symbolisiert werden. Es ist aber ratsam, sich vorher mit den Hausherren (Standesbeamte, Vereinsvertreter des Püttenhuses/der Wassermühle) abzusprechen, denn manchmal trifft dieser Brauch auch auf Unmut wegen der Verunreinigung.