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Breitbandversorgung im Landkreis Oldenburg

Interessenbekundungsverfahren

BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM

>Kommunale Gebietskörperschaft<

 

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

der Gemeinde Dötlingen

 

 

1.    Kommunale Gebietskörperschaft 

 

1.1.Name, Adresse, Kontaktstelle

Gemeinde Dötlingen

Hauptstr. 26

27801 Neerstedt

Telefon:  04432-9500

Email: doetlingen@doetlingen.de

 

1.2.Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses

Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Gemeinde Dötlingen

 

2.    Gegenstand der Dienstleistung 

      2.1.Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber

     Die Gemeinde Dötlingen bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen.

     Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie
     18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. Nicht um eine Vorinformation im Sinne des
     Vergaberechts.

     Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die
     erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.

     Die Gemeinde behält sich eine Vergabe vor.

     Wir bitten um Abgabe entsprechender getrennter Angebote für die Ortsteile:

1. Ostrittrum

2. Geveshausen

3. Grad

 Ergänzende Unterlagen zur Lage der Ortsteile und Siedlungsbereiche sowie der unterversorgten Bereiche sind als Anlage A beigefügt.

2.2.Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung

Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur nach der Richtlinie Breitbandversorgung (RdErl. d. Nds. ML v. 23.09.2010, VORIS 78350) im Jahr 2013 für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Gemeinde Dötlingen als Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen.

Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 MBit/s Downstream ist zu gewährleisten. Die Abgabe von Interessenbekundungen für möglichst alle unterversorgten Ortsteile insbesondere der besonders ländlich geprägten Siedlungsbereiche ist erwünscht. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist. 

Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen.    
Hierzu zählen je Ortsteil oder Teilprojekt u.a. Angaben zu den Investitionskosten oder auch den erwarteten laufenden Einnahmen.

In diesem Zusammenhang sind auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie viel Neuanschlüssen 12 Monate nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird.

Ergibt sich für den Anbieter ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, stellt das Vorhabengebiet eine finanzielle Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Fördermittel sollen nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums, RdErl. d. ML vom 23.9.2010, - 306-60119/4 - VORIS 78350  zur Verfügung gestellt werden. Daher müssen Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren.

Die Angebote müssen eine Bindefrist bis zum 30.04.2013 enthalten.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Einzelvorhaben sind auf 500.000 € beschränkt. Nach dieser Richtlinie können als Zuschuss pro Einzelvorhaben maximal 250.000 € gewährt werden (RdErl. d. ML vom 23.9.2010, - 306-60119/4 - VORIS 78350). 

Die Gemeinde Dötlingen behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.

Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.

Die Unterlagen sind schriftlich in 3-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen.

Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.

 

3.        Abgrenzung zu LTE Ausbauvorhaben

Die ländlichen Räume Niedersachsens werden derzeit entsprechend den Auflagen der BNetzA bei der Lizenzvergabe für die Frequenzen der digitalen
Dividende mit LTE erschlossen.

Bei LTE ist grundsätzlich keine flächendeckende Versorgung gegeben, da sie u. a. abhängig vom Ausbreitungsgrad, der Antennenausrichtung und der Entfernung der zu versorgenden Gebäude vom Maststandort ist.

Die „Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2009/C 235/04 vom 30.09.2009) der EU-Kommission sehen vor, dass die Angaben der Netzanbieter zu zukünftigen Ausbauverpflichtungen konkret nachzuweisen sind, um eine „Blockade“ bestimmter Gebiete zu unterbinden, welche den Kommunen eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln zum weiteren Breitbandausbau erschwert bzw. unmöglich macht.

In Anlehnung an die o. g. Leitlinie bittet die Gemeinde Dötlingen bis zum Fristablauf des IBV mitzuteilen, ob eine LTE-Versorgung des im IBV bestimmten Gebietes geplant ist.

Um die flächendeckende Versorgung überprüfen zu können, wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1.     Wie viele Funkmaststandorte sind/werden in dem im IBV bezeichneten Gebiet errichtet und welche außerhalb des bezeichneten Gebietes errichteten oder geplanten Funkmaststandorte leuchten dieses Gebiet aus?
Geben Sie deren Lage als Geokoordinaten (kartenmäßige Darstellung s. Frage 2) an.

2.     Wie ist Funkausleuchtung der zu Frage 1 gemeldeten Funkstandorte (zur Darstellung bitte ich eine Karte im Maßstab 1:50.000 beizufügen)?

3.     Wie viele Haushalte (Gebäude) können unter Berücksichtigung der Topografie und des Dämpfungswertes (bitte benennen) mit mindestens 2 MBit/s bei der zu Nr. 2 angegebenen Funkausleuchtung bis zu welcher Entfernung vom Mast dauerhaft und zuverlässig erreicht werden.

      Den Unterlagen ist die schriftliche, verbindliche Zusicherung beizufügen, dass der Ausbau bis zum 15.11.2015 erfolgt und die dauerhafte und zuverlässige Breitbandversorgung mit mindestens 2 MBit/s pro Kunde jederzeit gewährleistet ist.

Die Gemeinde Dötlingen behält sich vor, eine öffentliche Förderung für die Breitbanderschließung zu beantragen, sofern Sie die benötigten

Informationen nicht fristgerecht mitteilen. Spätere Angaben bleiben im Verfahren unberücksichtigt.

Ergeben Ihre Daten einen Versorgungsgrad von weniger als 35 %, wird die vollständige Erschließung des Ortes beabsichtigt, andernfalls der unterversorgten Bereiche.

4.        Sonstige Informationen

Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.

Eine Karte der Bedarfssituation der Region ist diesem Verfahren beigefügt. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt.

 

5.        Weiteres Verfahren

5.1.         Auswahlverfahren

Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa

·       ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben)

·       Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit

·       Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten

·       Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif, und Billing

       

5.2.         Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

              bis 15.11.2012, 10.00Uhr.

 

Gemeinde Dötlingen, den 19.10.2012

 

Heino Pauka

Bürgermeister

 

 
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Für eine erste Übersicht der bis zum 31.12.2011 zu erschliessenden Gebiete durch die EWE TEL hat der Landkreis Oldenburg Ihnen Kartenmaterial zur Verfügung gestellt, das Sie hier einsehen können.  Weitere Informationen über die Realisierungszeiten und geplanten Abendveranstaltungen der EWE Tel in den einzelnen Gemeinden sowie der eingesetzten Technik entnehmen Sie bitte der beigefügten PDF-Datei. Weitere Fragen beantwortet Ihnen auch gerne der EWE Tel-Shop in Wildeshausen, Westerstr. 42, Tel. 04431-7083141.