Ehevertrag
Erfahrungsgemäß kommt es in vielen Ehen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter oder den Umfang und das Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen. Besonders häufig treten derartige Probleme im Falle einer Scheidung auf. Um derartigen Streitigkeiten vorzubeugen, besteht die Möglichkeit, in einem Ehevertrag Regelungen zu treffen, die Gütertrennung, Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüche sowohl für die Zeit der Ehe als auch für den Scheidungsfall festlegen. Gerade im Falle einer Scheidung kann es eine große Erleichterung für die Partner sein, wenn von vorneherein klare finanzielle Regelungen für den Scheidungsfall getroffen wurden. Durch eine ausdrückliche Vereinbarung können die Ehegatten für den Scheidungsfall auch den so genannten Versorgungsausgleich ausschließen.
Da Eheverträge weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthalten, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sie notariell beurkundet werden müssen. Dazu müssen beide Vertragspartner persönlich beim einem Notar erscheinen.
Ohne Ehevertrag leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, das heißt, dass während der Ehe jeder Partner sein Eigentum behält. Nur wenn eine Ehegatte stirbt oder die Ehe scheitert, wird der Zugewinn, den die Gatten während der Ehe erzielen, ausgeglichen.
Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit, aber auch noch während der Ehe geschlossen werden.