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Unterlagen zur Eheschließung

1. Beide Personen sind ledig und deutsche Staatsangehörige:

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes)
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Eltern, wenn diese nach dem 31.12.1957 geheiratet haben, bzw. eine Abstammungsurkunde, wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 geheiratet haben.
- Nachweis über akademische Grade (z.B. Diplom), wenn diese eingetragen werden sollen

 

2. Ein (oder beide) Partner ist (sind) geschieden oder verwitwet:

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes)
- Abstammungsurkunde
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Vorehe
- Nachweis der Auflösung jeder weiteren Ehe
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder (Scheidungsurteil)


 

3. Ein (oder beide) Partner ist (sind) für ein oder mehrere Kinder sorgeberechtigt:

- Abstammungsurkunde für jedes Kind


 

4. Fälle, die über die oben geschilderten Situationen hinausgehen (z.B. Auslandsbeteiligung):

- Bei Besondernheiten wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten