Unterlagen zur Eheschließung
1. Beide Personen sind ledig und deutsche Staatsangehörige:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes)
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Eltern, wenn diese nach dem 31.12.1957 geheiratet haben, bzw. eine Abstammungsurkunde, wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 geheiratet haben.
- Nachweis über akademische Grade (z.B. Diplom), wenn diese eingetragen werden sollen
2. Ein (oder beide) Partner ist (sind) geschieden oder verwitwet:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes)
- Abstammungsurkunde
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Vorehe
- Nachweis der Auflösung jeder weiteren Ehe
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder (Scheidungsurteil)
3. Ein (oder beide) Partner ist (sind) für ein oder mehrere Kinder sorgeberechtigt:
- Abstammungsurkunde für jedes Kind
4. Fälle, die über die oben geschilderten Situationen hinausgehen (z.B. Auslandsbeteiligung):
- Bei Besondernheiten wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten