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Anmeldung der Eheschließung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden (früher auch Aufgebot genannt). Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird von den Verlobten persönlich vorgenommen. Sie erfolgt grundsätzlich beim Standesamt am Wohnsitz der Verlobten.

Wohnen die Verlobten an verschiedenen Orten, so können Sie wählen, bei welchem Standesbeamten sie die Eheschließung anmelden wollen. Die Eheschließung selbst kann - mit Ermächtigung - an jedem beliebigen Ort in Deutschland erfolgen.

Möchten Sie also in Dötlingen heiraten, wohnen aber in einer anderen Gemeinde oder Stadt, so wird das Standesamt Ihres Wohnsitzes eine so genannte "Ermächtigung" für das Standesamt Dötlingen ausstellen.